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Willkommen

Unser Haus, unsere Liegenschaft, unser Lebenswerk –
oft beschäftigt uns, was damit passiert wenn wir älter werden…
Ich begleite Sie gerne auf diesem Weg.

Immobilien-Bewertung

Als Immobilienbewerter mit eidg. Fachausweis beurteile und bewerte ich gerne Ihre Liegenschaft und zeige Ihnen den aktuellen Verkehrswert / Marktwert auf. Ich arbeite mit den anerkannten und aktuellen Bewertungsmethoden.

 

Die Liegenschaft / Immobilie ist meistens ein grosser, finanzieller und auch emotionaler Bestandteil, wenn es um die Zukunftsplanung geht und es wird vielmals vor sich hergeschoben. Gerne helfe ich Ihnen in einem beratenden Gespräch die Möglichkeiten zu eruieren, damit Sie alles in Ruhe planen können und das Beste für Sie erreichen.

 

Weshalb eine professionelle Bewertung Ihrer Immobilie ?

Professionelle Bewertungen berücksichtigen immer das gesamte Umfeld und alle wertbeeinflussenden Faktoren (Lage, Zustand etc.).  Die alleinige Berücksichtigung von Grundriss-Ausmassen (respektive allenfalls der Kubatur) bei der Immobilienbewertung ist meist nicht aussagekräftig genug. Ein systematisch aufgebautes Konzept, verbunden mit Erfahrung und bewährten Bewertungsrichtlinien, gewährleistet eine objektive und neutrale Beurteilung.

Als eidg. dipl. Hotelier und Restaurateur mit jahrelanger Erfahrung in der Gastronomie, bewerte und analysiere ich auch gerne Ihren Gastronomie- oder Hotelbetrieb und kann Sie auch in der Finanzplanung, Buchhaltung und der Projekt- und Konzepterarbeitung unterstützen.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Christian Bubendorf
Immobilienbewerter mit eidg. Fachausweis

Eine professionelle Bewertung Ihrer Liegenschaft ist in folgenden Fällen sinnvoll

Standortbestimmung

Trennung / Scheidung

Erbschaft / Schenkung

Verkauf

Übergabe an Kinder/ Erben mit einem eingetragenen Nutzungsrecht

Nutzung der Sinnergien bei mehreren Liegenschaften

bestehende „Reserven“ eruieren wie z. B. Bauland-reserven, Aufstockung usw.

Erstellen von Baurechtsgrundlagen

Planung von Neubauprojekten

Übergabe an Kinder/ Erben mit einem eingetragenen Wohnrecht